Unsere Leistungen

Folgende Leistungen werden angeboten: 

 

  • Emotionale Diagnostik, Leistungs-diagnostik sowie Teilleistungsdiagnostik 
  • Sprechstundentermine
  • Tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene    (bis 21 Jahre)
  • Bezugspersonengespräche
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie für Erwachsene, entweder als Selbstzahler-Leistung bei Fr. Jaksch-Dörr oder als Ausbildungsbehandlung unter Supervision mit Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen bei Fr. Dörr 
  • IGeL-Leistungen (kostenpflichtig) 

 

Die Therapie erfolgt je nach Alter als Spieltherapie oder als Gesprächstherapie. Spieltherapie bezeichnet die Verwendung von Spielmaterial, das die Therapeutin als symbolische Mitteilung der Erlebnisse und Gedanken des Kindes versteht. Das Kind soll über das Spielen seine Konflikte symbolisch mitteilen und darstellen und so verarbeiten. Das Setting der Spieltherapie bietet sich bei jüngeren Kindern bis hin zu Kindern im Grundschulalter an. Die Spieltherapie wird durch regelmäßig stattfindende Bezugspersonengespräche flankiert. Gesprächstherapie meint therapeutische Gespräche, in denen die Patienten sich frei äußern können in einem geschützten Rahmen. Dazu können sie neben der Sprache z.B. auch Rollenspiele benutzen. 

 


 


Wir behandeln alle Störungen des Kindes- und Jugendalters, die für eine ambulante Behandlung geeignet sind wie z.B.: 

 

  • Aufmerksamkeits- und Hyperaktivitätsstörungen (ADHS)
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Angststörungen (z.B. Trennungsängstlichkeit, Angst vor Erbrechen, soziale Phobie) 
  • Depressive Episoden 
  • Anpassungsstörungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen

 

Sollte der ambulante Rahmen nicht ausreichen, werden Sie an geeignete Stellen verwiesen.

 

Da die psychotherapeutische Praxis über einen KV-Sitz verfügt, können Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen und Privatversicherte behandelt werden. Die Therapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung durch die Krankenkassen bezahlt. Selbstverständlich können auch Erwachsene über 21 Jahren die Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen.